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Beitrittserklärung/Entlehnkonditionen/Benutzerordnung

Beitrittserklärung

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Entlehnkonditionen

Büchereiordnung (Benutzerordnung) der Stadtbücherei Mürzzuschlag
 
(Gemeinderatsbeschluss vom 25. März 2026 – gültig ab 01. April 2026)

 

1. Anmeldung

 

  • Die Anmeldung erfolgt durch die eigenhändige Unterschrift des/der Benutzer/s/In auf der Lesererklärung. Für die Anmeldung einer Einzelkarte ist die Vorlage eines aktuellen Lichtbildausweises ist dringend erforderlich, für die Anmeldung einer Familien- bzw. .Haushaltsjahreskarte ist für jede im Haushalt gemeldete Person ein aktueller Meldezettel vorzulegen.
  • Bei der Anmeldung von Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren ist die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreterin erforderlich, sowie ein aktueller Lichtbildausweis eines Erziehungsbe-rechtigten.
  • Mit der eigenhändigen Unterschrift auf der Lesererklärung erklärt der/die Benutzerin den Eintritt in die Bibliothek und verpflichtet sich zur Einhaltung der Büchereiordnung, welche in den Geschäfts-räumen der Bibliothek aushängt.
  • Die personenbezogenen Daten der Benutzer werden von der Bibliothek unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Zwecken der Rückgabe-, Termin- und Gebührenkon-trolle elektronisch gespeichert.
  • Die Speicherdauer beträgt 5 Jahre nach der letzten Ausleihe.
  • Die einmalige Einschreibgebühr beträgt Euro 2,00.

 

2. Bibliothekskonto

  • Das Leserkonto ist nicht übertragbar.
  • Jeder Wohnungswechsel ist der Bibliothek unverzüglich bekannt zu geben.
  • Für Schäden, die beim missbräuchlichen Verwenden des Bibliothekskontos entstehen, haftet der/die eingetragene Benutzer*in bzw. der/die gesetzliche Vertreter*in.

 

3. Gebühren

ANMELDEGEBÜHR  Euro 2,40

JAHRESKARTEN:
Printmedien-Jahreskarte 
1 Erwachsene*r  Euro 25,00
Printmedien-Haushalts-Jahreskarte         
(maximal 2 Erwachsene im selben Haushalt
Nachweis mit Meldezettel, für jeden Erwachsenen wird ein eigenes Lesekonto angelegt) Euro 45,00

BANDGEBÜHREN FÜR PRINTMEDIEN:
Buch Erwachene Euro 1,00

Buch Kinder, Jugendliche, Schüler*innen, 
Student*innen und Inhaber*innen der MürzCard Euro   0,00

Zeitschrift Erwachsene Euro 1,00

Zeitschrift Kinder, Jugendliche, Schüler*innen, Student*innen und Inhaber*innen der MürzCard Euro 0,00

LEIHGEBÜHREN FÜR ALLE BENUTZER*INNEN:

Spiel Euro   1,20
Hörbuch, Tonie Euro   2,40

SONSTIGES:

Computer-Ausdruck je Seite Euro   0,12

Fotokopie je Seite Euro   0,12

ENTLEHNFRISTEN:

Buch, Hörbuch, Tonie und Spiel  3 Wochen
Zeitschrift 1 Woche

VERLÄNGERUNGEN:
Buch (3 weitere Wochen) für Erwachsene €  1,00  
Buch (3 weitere Wochen) für Kinder, Jugendliche, Schüler*innen, Student*innen und Inhaber*innen der MürzCard  €  0,00

Zeitschrift (1 weitere Woche) für Erwachsene €  1,00

Zeitschrift (1 weitere Woche) für Kinder, Jugendliche, Schüler*innen,Student*innen und Inhaber*innen der MürzCard €  0,00

Spiel (3 weitere Wochen) für Erwachsene, 
Kinder, Jugendliche, Schüler*innen, Student*innen und Inhaber*innen der MürzCard  €  1,20

Hörbuch, Tonie (3 weitere Wochen)

für Erwachsene, Kinder, Jugendliche, Schüler*innen, Student*innen und Inhaber*innen der MürzCard €  2,40

GRATIS:

Mitarbeiter*innen der Stadtbücherei Mürzzuschlag €  0,00
Kooperationspartner*innen 
(Kindergärten und Schulen in 
Mürzzuschlag und Hönigsberg) €  0,00

Pädagog*innen (der Kindergärten und Schulen in Mürzzuschlag und Hönigsberg) €  0,00
                                                                  
FERNLEIHE:

Porto und Bearbeitung (einmalig) €  6,00

Tarif je Buch für 3 Wochen   €  1,00
Verlängerung je Buch für weitere 3 Wochen  €  1,00

4. Versäumnisgebühren:

Überziehungsgebühr für Bücher und Zeitschriften pro Medium und Woche für alle Leser*innen  € 1,00

Überziehungsgebühr für Hörbücher und Tonies pro Medium und Woche für alle Leser*innen € 2,40

Überziehungsgebühr für Spiele pro Medium und Woche für alle Leserinnen € 1,20

Mahngebühr 1. – 3. Mahnung (jeweils 30 Tage) € 1,20

Mahngebühr 4. – 5. Mahnung (jeweils 30 Tage) € 0,70

5. Haftung und Schadenersatz

  • Jede/r Benutzer*in haftet für die auf ihren/seinen Namen entliehene Medien. Deshalb sollte sie/er sich bei Ausfolge der Medien von deren Vollständigkeit und einwandfreiem Zustand überzeugen.
  • Für Schäden am Privateigentum, die durch die Benutzung von ausgeliehenen elektronischen Medien entstehen, besteht kein Schadenersatzanspruch.
  • Die Stadtbücherei Mürzzuschlag übernimmt keine Gewährleistung, wenn elektronische Medien mit der Gerätekonfiguration der Benutzer nicht kompatibel sind.
  • Der Verlust oder die Beschädigung von Medien ist der Stadtbücherei Mürzzuschlag sofort zu melden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Medien ist Schadenersatz zu leisten.
  • Bei unbehebbaren Schäden oder Verlust ist grundsätzlich das betroffene Medium zu ersetzen. Sollte jedoch eine Neuanschaffung nicht möglich sein, ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen, sollte auch eine Wiederbeschaffung nicht möglich sein, ist ein angemessener Ersatz zu leisten.

6. Entlehnung, Fristverlängerung

  • Die Ausleihe erfolgt über das angelegte Leserkonto.
  • Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
  • Die Medien sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weiter verliehen, vervielfältigt oder zu öffentlichen Vorführungen benutzt werden.
  • Die Leihfrist für alle Medien beträgt 3 Wochen, für Zeitschriften 1 Woche.
  • Die Rückgabe der Medien hat zeitgerecht zu erfolgen.
  • Für verlorene Spielteile wird der Spielteil nachgekauft und dem Leser in Rechnung gestellt.
  • Wird die Leihfrist überschritten, so entstehen Versäumnisgebühren (siehe Punkt 4).
  • Eine Verlängerung der Leihfrist ist in der Bibliothek, telefonisch oder per Mail möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt.

7. Internetnutzung

  • In den Räumlichkeiten der Stadtbücherei Mürzzuschlag besteht ein GRATIS-WLAN-Zugang für jede/n Bibliotheksbesucher*in, das Kennwort ist bei der Ausleihe erhältlich.

8. Verhalten in der Bibliothek

  1. Die Benutzer*innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.
  • Die Bibliothekar*innen nehmen das Hausrecht wahr, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

    9. Ausschluss
     
  • Bei groben Verstößen gegen die Büchereiordnung (Benutzerordnung) kann der Ausschluss von der Benutzung der Stadtbücherei Mürzzuschlag verfügt werden.

10. Öffnungs- bzw. Entlehnzeiten:

Montag 8:30–12 | 15–19 Uhr
Donnerstag         15–18 Uhr
Freitag  8–13 Uhr     

 

Stadtbücherei Mürzzuschlag

Kirchengasse 14, 8680 Mürzzuschlag
Tel. Nr. 03852/2555-421

E-Mail: buecherei@muerzzuschlag.gv.at

https://muerzzuschlag.bvoe.at 

 

Benutzerordnung

Stadtbücherei Mürzzuschlag

Kirchengasse 14
8680 Mürzzuschlag
Steiermark

+43 3852 2555-421 buecherei@muerzzuschlag.gv.at

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